Dienstag, Februar 20, 2007

Marktwirtschaft?!

So langsam aber sicher schauen sich die Herzdame und ich nach 2,5 Jahren nach einer neuen Wohnung um. Unser erster Weg führte uns zu unserer aktuellen Wohnungsgesellschaft, da sie weder Ärger mit uns, noch wir mit ihnen größeren Ärger hatten.

R.: Und wird das mit der Kaution gehandhabt? Gibt es eine Möglichkeit die Kaution der alten Wohnung auf die neue zu übertragen?

Mitarbeiterin: Nein, das machen wir grundsätzlich nicht. Die Kaution für die neue Wohnung und die erste Monatsmiete ist 14 Tage vor dem Erstbezug fällig. Die Kaution für die alte Wohnung erhalten sie dann innerhalb der nächsten 6 Monate wieder.

R.: D.h. zu der alten Kaution von 1.100 EUR kommt eine neue Kaution von 1.500 EUR plus die erste Monatsmiete im voraus? Sie wissen, daß wir immer pünktlich gezahlt haben und es keinerlei Probleme mit uns gab?! Mit dem Umzug entstehen uns ja auch noch Kosten...

Mitarbeiterin: Wir machen da keine Ausnahmen.

R.: Und wie ist das mit der Kündigungsfrist, wenn wir eine passende Wohnung gefunden haben?

Mitarbeiterin: Die können wir bei Ihrer alten Wohnung auch nicht verkürzen. Wenn sie eine passende Wohnung für sich gefunden haben, müssen wir schauen, ob wir sie so lange freihalten können. Eventuell läßt sich da etwas machen wenn sie einen Nachmieter gefunden haben.

Auch im weiteren Verlauf des Gespräches lieferte sie uns keine Gründe bei der Wohnungsgenosschenschaft zu bleiben bzw. uns als Mieter zu halten. Muß ich das verstehen?

Geschlossene Gesellschaft

Oh! Zu LittleAndy darf man nur noch mit Einladung. Und ich habe keine... :o(

Nachtrag 12:49h
LittleAndy baut nur um. :o)

Montag, Februar 19, 2007

Neuer persönlicher Rekord

Vier Tippfehler auf fünf Wörter.