Freitag, Dezember 12, 2008

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"Wer Tippfehler nachmacht oder fälscht, oder gefälschte Tippfehler sich
verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei
Jahren bestraft."

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wär Tipfeler nachmahd oder fläscht ode rgefläscht Tifeler sich verschafft und inn Värker bringt Wirt mit Zuchthengst nicth unter zwei Jaren bestrafft.