Das ist nicht ganz richtig: Es dürfte kein Schlüssel-Schalter sein; es wäre definitiv ein Kippschalter. Naja, vielleicht ist das Bild ja auch etwas älter! :)
Der Herr H. ist heute mal wieder überaus reizend.Aber in einer Sache geb ich ihm recht: funktioniert der Ein/Aus-Schalter am Manne - ähm, Elektrogerät - nicht mehr, würde ich es auch unverzüglich zurück (wohin?) bringen.
@Herr H. Die Schwierigkeit bei den Damen ist doch die, daß bei einen Funktionen eine Random-Funktion eingebaut zu sein scheint.
@Frl. Pia Beim Klapperstorch? Da müßen Sie dann aber sicher dann Nachporto zahlen, wegen Überladung... Gilt bei Männer eigentlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten? Wenn ja, muß ich schon lange nicht mehr befürchten Umgetausch zu werden. Höchstens werde ich durch ein Neugerät ersetzt.
"Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist."
7 Kommentare:
Pah! Da fehlen noch ein paar Knöpfe! ;)
Das ist nicht ganz richtig: Es dürfte kein Schlüssel-Schalter sein; es wäre definitiv ein Kippschalter. Naja, vielleicht ist das Bild ja auch etwas älter! :)
BTW: Kühlbox-Theorie=falsch! :)
@MC Winkel Und ich dachte, Sie meinen, da fehlt noch der Tankstutzen bei den Herren.
Also ich find, da fehlt nix. Mehr brauch die Frau beim Manne nicht ;)
@Herr H. Ja, manchmal wäre eine Bedienungsanleitung hilfreich.
Der Herr H. ist heute mal wieder überaus reizend.Aber in einer Sache geb ich ihm recht: funktioniert der Ein/Aus-Schalter am Manne - ähm, Elektrogerät - nicht mehr, würde ich es auch unverzüglich zurück (wohin?) bringen.
@Herr H. Die Schwierigkeit bei den Damen ist doch die, daß bei einen Funktionen eine Random-Funktion eingebaut zu sein scheint.
@Frl. Pia Beim Klapperstorch? Da müßen Sie dann aber sicher dann Nachporto zahlen, wegen Überladung... Gilt bei Männer eigentlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten? Wenn ja, muß ich schon lange nicht mehr befürchten Umgetausch zu werden. Höchstens werde ich durch ein Neugerät ersetzt.
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